HUNDEPENSION SCHÖDEL
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Damit unsere Gäste keinen Ansteckungsrisiken ausgesetzt sind, nehmen wir nur gesunde Hunde in unsere Pension auf.
Grundsätze Unterbringung im Hundehaus:
1. Die Unterbringung des Hundes wird bei Abgabe in der Hundepension Schödel, mittles Pflegevertrag, schriftlich fixiert. Im Hundezimmer können nur stubenreine Hunde untergebracht werden. Der Hundehalter ist verpflichtet Wesenseigenschaften wie Bissigkeit, aggressives Verhalten, Trennungsangst, Zerstörungswut, extreme Ängstlichkeit usw. mitzuteilen. Bei Verschweigen erlischt der Pflegevertrag und der Hund muss sofort aus der Hundepension abgeholt werden. Eine Erstattung der bereits bezahlten Buchungstage, erfolgt nicht. Beschädigte der Hund während seines Aufenthaltes das Eigentum der Hundepension, so ist der Hundehalter verpflichtet, den Schaden finanziell auszugleichen.
2. Sonderfall läufige Hündin
Läufige Hündinnen nehmen wir aus Rücksichtnahme aller Rüden gegenüber nicht bei uns auf.
4. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund vorbeugend gegen Parasiten (Flöhe, Läuse und Zecken) zu schützen. Ist ein Hund befallen, ist die Reinigung Ihres Umfeldes zum Teil viel aufwendiger als die Behandlung am Tier selber. Vergessen Sie nicht, dass es bis zu einer Woche dauern kann, bis der Schutz voll wirksam ist.
5. Erkrankung während des Pensionsaufenthaltes: Trotz unserer fürsorglichen Pflege und aller Vorsichtsmassnahmen ein Hund Anzeichen einer Erkrankung zeigen oder sich verletzen, konsultieren wir einen Tierarzt. Die Behandlungskosten gehen zu Ihren Lasten. Die Fahrt zum Tierarzt wird mit 0,30 Euro pro gefahrenen- Kilometer berechnet. Zusätzlich wird eine Pauschale von 20 Euro pro Fahrt berechnet.
6. Es besteht eine gültige Haftpflichtversicherung, die bitte in Kopie abgegeben werden muss.
7. Pensionsaufenthalt absagen: Im Verhinderungsfalle bitten wir Sie, Ihren Hund mindestens eine Woche vorher bei uns abzumelden, damit wir den Pensionsplatz rechtzeitig weitergeben können. Keine oder eine zu späte Annullierung Ihres für Sie reservierten Platzes müssen wir Ihnen verrechnen.
8. Abholtermin und Rechtslage bei Nichtabholung des Hunde: Wird das Tier bis spätestens 14 Tage nach dem vereinbarten Abholtermin nicht abgeholt, wird angenommen, dass Eigentümer sein Tier entschädigungslos aufgegeben hat. Von diesem Zeitpunkt an wird der Hund unser Eigentum. Die aufgelaufenen Kosten bis und mit 14 Tage nach Abholtermin werden dem Eigentümer (bzw. Auftraggeber) voll berechnet.
9. Aufgrund von Unstimmigkeiten in der Vergangenheit, muss ich leider darauf bestehen, dass der Rechnungsbetrag mindestens 2 Tage vor Pensionsantritt auf meinem Konto sein muss!
10, Schäden, die durch Ihren Hund an meiner Pension verursacht werden, müssen vom Halter in voller Höhe gezahlt werden. Bei grossen Sachschäden, behalte ich mir vor, dass Sie Ihren Hund, dann vorzeitig abholen müssen. Es gibt keine Kostenerstattung für den festgebuchten Aufenthalt.